AGB

Regeln für den Gruppenunterricht am Russischen Kulturinstitut

1. Die Hörerin / der Hörer hat das Recht zweimal pro Woche je eine Unterrichtseinheit in zwei gewählten Gruppen zu besuchen.
2. Im Laufe der ersten Semesterwoche hat die Hörerin / der Hörer das Recht, nach Besuch des Unterrichts verschiedener Gruppen eine ihr/ihm passende Gruppe zu wählen.
3. Steigt jemand nicht gleich zu Semesterbeginn in einen Kurs ein, so ist die Kursgebühr nach dem Besuch der ersten Stunde zu bezahlen.
4. Eine für ein Semester bezahlte Kursgebühr wird nur rückerstattet, wenn die entsprechende Mitteilung vor Semesterbeginn erfolgt (außer in Fällen Höherer Gewalt).
5. Wenn jemand nach Bezahlung der Kursgebühr den Unterricht nicht mehr zu besuchen wünscht/kann, wird das Geld nicht rückerstattet.
6. Wenn Gründe Höherer Gewalt den Kursbesuch verhindern, kann die bereits entrichtete Kursgebühr für das folgende Semester gutgeschrieben werden.
7. Die Kurse finden in Kleingruppen mit höchstens 10 Personen statt.
8. Unterrichtseinheiten, die auf russische oder österreichische Feiertage fallen, können auf einen beliebigen Arbeitstag nach Wahl verlegt werden, damit eine Anzahl von 14 Einheiten pro Semester erreicht wird.
9. Die Leiterin der Kurse oder eine andere Lehrerin / ein anderer Lehrer des Russischen Kulturinstituts haben das Recht beim Unterricht anwesend zu sein.
10. Am Semesterende ist für die Hörerinnen und Hörer jeder Gruppe eine Abschlussarbeit vorgesehen. (Die Form dieser Arbeit wird von der Lehrerin / dem Lehrer bestimmt.)
11.  Eine Bestätigung über den Abschluss des Kurses wird nur jenen Hörerinnen / Hören ausgefolgt, die die Abschlussarbeit erfolgreich abgelegt haben und mindestens 80 % der Unterrichtseinheiten besucht haben.

ICH BIN DAMIT EINVERSTANDEN             

 


Regeln für den Individualunterricht am Russischen Kulturinstitut

1. Der Unterricht kann entweder jeweils für eine Unterrichtseinheit oder für einen Unterrichtsblock bezahlt werden (je nach Ermessen der Hörerin / des Hörers).
2. Die Bezahlung des Unterrichts erfolgt nach der ersten Unterrichtseinheit. Für den Block erfolgt die Bezahlung spätestens als nach der dritten Unterrichtseinheit
3. Eine Absage oder Verschiebung des Unterrichts ist der Lehrerin / dem Lehrer von der Hörerin / dem Hörer mindestens 24 Stunden vor dem Unterricht mitzuteilen. Andernfalls gilt der Unterricht als gehalten und ist zu bezahlen.