Ausbildung in Russland

Die Auswahl ausländischer Studenten für ein mit Mitteln des föderativen Budgets finanziertes Studium in der Russischen Föderation vollzieht sich in drei Schritten.

Schritt 1. Die Auswahl der Kandidaten für das Studium trifft in den jeweiligen Staaten das Russische Zentrum für Wissenschaft und Kultur, in Österreich das Russische Kulturinstitut (RKI) Wien.
Der ausländische Kandidat hat das Recht, unter einer bis sechs Bildungseinrichtungen (nicht mehr als zwei in jedem Föderalen Bezirk) den Ort seines zukünftigen Studiums selbstständig auszuwählen. Falls keine der im Bewerbungsbogen angegebenen Bildungsorganisationen aus irgendwelchen Gründen Interesse an dem Anwärter als ihrem zukünftigen Studenten zeigt, behalten sich das Bildungs- und Wissenschaftsministerium und Rossotrudnitschestwo (Föderalagentur für Angelegenheiten der GUS, für Fragen der im Ausland lebenden Mitbürger und für internationale humanitäre Zusammenarbeit) das Recht der endgültigen Festlegung des Hauptstudienortes vor.
Die vollständige Anzahl der Dokumente (in Papierform) der ausländischen Staatbürger, die für ein Studium empfohlen werden, sind bis 20. März 2015 im RKI einzureichen. Die Liste der Dokumente, die von den Kandidaten für ein Studium vorzulegen sind, liegt bei.

Schritt 2. Die Auswahl der ausländischen Staatbürger, die von einem Staat für ein Studium empfohlen werden, trifft im Studienjahr 2015/2016 das Ministerium für Bildung und Wissenschaft Russlands gemeinsam mit russischen Bildungsorganisationen auf der Grundlage des vorgelegten Dokumente der ausländischen Staatbürger in der Zeit von April bis Juni.
Die Gesamtinformation über die Ergebnisse der Auswahl der österreichischen Staatsbürger sowie über die für die Einreise auf das Territorium Russlands notwendigen Dokumente der zum Studium zugelassenen Staatsbürger wird ab Juni 2015 bekannt sein.

Schritt 3. Nicht ins Russische übersetzte, nicht notariell beglaubigte Übersetzungen enthaltende, nicht den Anforderungen entsprechend komplette Dokumente ausländischer Kandidaten sowie eigenmächtig von den Bürgern des Aufenthaltslandes vorgelegte Dokumente werden nicht in Behandlung genommen.
Ausländische Bürger, die im laufenden Jahr in russischen Bildungsorganisationen ihr Studium abschließen und das Studium in der folgenden Ausbildungsstufe fortsetzen wollen, müssen in die Gesamtquote des Landes inkludiert werden.

Dem Kandidaten wird (im Laufe der ganzen Studienperiode unabhängig vom Studienerfolg) ein staatliches akademisches Stipendium ausgezahlt und die Unterbringung in einem Studentenheim zu den Bedingungen, die für Bürger der Russischen Föderation festgelegt sind, deren Studium mit Mitteln des föderativen Budgets finanziert wird, zur Verfügung gestellt.

Ausländische Staatsbürger (Spezialisten mit Hochschulbildung) werden als Hörer von Praktika für ergänzende Berufsbildungsprogramme (berufliche Weiterbildung)) ohne Zuteilung eines staatlichen akademischen Stipendiums, mit Bereitstellung einer unentgeltlichen Wohnräumlichkeit in Studentenheimen der Bildungsorganisationen zugelassen.

Ausländische Staatsbürger, die das Russische nicht in genügendem Maße beherrschen, haben das Recht auf ein mit Mitteln des föderativen Budgets finanziertes Studium in Vorbereitungsabteilungen, in Vorbereitungsfakultäten, in Bildungsorganisationen mit ergänzenden Allgemeinbildungsprogrammen, die eine Vorbereitung zur Aneignung beruflicher Studienprogramme in russischer Sprache bieten, samt Zuteilung eines Stipendiums (im Laufe der ganzen Studienperiode unabhängig vom Studienerfolg). Die Dauer des Studiums in der Vorbereitungsabteilung, an der Vorbereitungsfakultät beträgt ein Studienjahr und wird nicht auf die Dauer der beruflichen Hauptausbildungsprogramme angerechnet.

Die Reisekosten der ausländischen Staatsbürger zum Studienort sind von diesen selbst und (oder) aus Sponsormitteln zu bezahlen.
Der ausländische Staatsbürger, der zum Studium in die Russische Föderation gereist ist, ist verpflichtet auf eigene Kosten und (oder) auf Sponsorenkosten eine freiwillige Krankenversicherung abzuschließen.
        

Anmerkung 1
Die Chiffre und Benennung der vom ausländischen Kandidaten gewählten Vorbereitungs-/Berufsstudienrichtung müssen genau dem entsprechen, was in den Listen der Vorbereitungsstudienrichtungen angegeben ist.

Anmerkung 2
Der zum Studium anreisende ausländische Staatsbürger muss einen Pass, die Originale der Dokumente über die Ausbildung samt Beilagen, der ärztlichen Befunde und zusätzlich 7 Fotos (Größe 4x6) mit sich führen.
Es empfiehlt sich auch entsprechend ausgerüstet zu sein (ausgehend von den klimatischen Bedingungen der gewählten Region) und die nötigen finanziellen Mittel zu Deckung der Aufenthaltskosten in Russland bei sich zu haben.
Der Kandidat trägt die Kosten für das Abholen bei der Ankunft, die Fahrtkosten zum Studienort und den Abschluss einer Krankenversicherung auf dem Territorium der Russischen Föderation. Die angeführten Kosten betragen ungefähr ab 250 USD (Abholung, Transfer zum Studienort) und ab 250 USD jährlich (für die Krankenversicherung).
Wegen der Vorschriften der russischen Migrationsgesetzgebung darf die Ankunft des Kandidaten zum Studium nicht später als 20 Kalendertage vor Ende der Gültigkeit seines Studien-Einreisevisums erfolgen.
Die aufnehmenden Bildungseinrichtungen übernehmen keine Verantwortung für den Aufenthalt von Familienmitgliedern oder anderer Verwandter der ausländischen zum Studium aufgenommener Staatsbürger in Russland.
Die entsendende Seite muss den rechtzeitigen Heimtransport des ausländischen Staatsbürgers nach Beendigung des Studiums, aber auch in Fällen von dessen Nichteinhalten der russischen Gesetze, des vorzeitigem Abbruchs des Studiums, aus gesundheitlichen Gründen oder im Todesfalle garantieren.

Liste der zum Eintritt in russische Bildungsorganisationen notwendigen Dokumente:

1. Ausgefüllter Bewerbungsbogen (Fragebogen) mit daran befestigtem Farbfoto.
2. Kopien der Dokumente über die Ausbildung mit Angabe der studierten Fächer und in diesen Fächern erhaltenen Beurteilungen (Noten); Schüler legen eine Bestätigung vor, dass sie in der Abschlussklasse sind, mit den Noten für das letzte Halbjahr.
3. Die Kopie des ärztlichen Befunds über das Fehlen von Gegenanzeigen für ein Studium in der Russischen Föderation, ausgestellt von einem offiziellen Organ des Landes, in dem der Kandidat wohnt.
4. Die Kopie eines ärztlichen Befunds über das Freisein vom Humanen Immundefizienz-Virus (HIV) und einer Erkrankung an AIDS, ausgestellt von einem offiziellen Organ des Landes, in dem der Kandidat wohnt.
5. Kopien der Seiten des Passes, mit dem der ausländische Staatsbürger die Grenze zur Russischen Föderation überschreiten wird, mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens 18 Monaten ab dem Datum der Gültigkeitsfrist des Studien-Einreisevisums (gut leserliche Seiten, die alle Richtdaten für die Ausstellung der Einladung enthalten).
6. Die Kopie der Geburtsurkunde (wenn vorhanden).
7. Kopien von Dokumenten (Diplome, Urkunden u. a. von Preisträgern internationaler und nationaler [städtischer und anderer] Wettbewerbe und Olympiaden).
8. Die Kopie des Dokuments, das das Niveau der Vorbereitung für den Antritt eines Studiums aus der Fachrichtung Kultur und Kunst bestätigt.