Bibliothek

Öffnungszeiten der Bibliothek:

Für Leser mit einem Abonnement - Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag von 17:00 bis 19:30 Uhr.

Für neue Leser: Ein Antrag auf einen Bibliotheksausweis muss an bibliothek@russischeskulturinstitut.at geschickt werden. Sie erhalten innerhalb von 5 Kalendertagen ein Abonnement. Bei Ihrem ersten Besuch müssen Sie ein Ausweisdokument vorlegen. Mit der Einreichung Ihrer Bewerbung erklären Sie sich mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einverstanden.

Die Bibliothek des RKI in Wien bietet eine große Auswahl an klassischer und moderner russischer Literatur, russischen Zeitungen und Zeitschriften.

In der Videothek des RKI finden Sie über 500 bekannte russische und sowjetische Filme und Dokumentarfilme. Unsere Sammlung wird ständig erweitert. Die RKI-Bibliothek bietet ihren Lesern einen kostenlosen elektronischen Vollzugriff auf die Präsidentenbibliothek Boris Jelzin.

BENUTZERORDNUNG DER BIBLIOTHEK DES RUSSISCHEN KULTURINSTITUTES

• Aufnahme in die Bibliothek erfolgt nach Vorweisen eines Personalausweises und eines Meldezettels
• Die Benutzung der Bibliothek erfolgt gegen Bezahlung: € 10,-- pro Jahr (ausgenommen sind MitarbeiterInnen der russischen staatlichen Einrichtungen in Wien). Dem Leser wird eine Quittung ausgestellt. Der Jahresbeitrag kann nicht zurückerstattet werden
• Um den Bücherbestand zu erhalten und die Rückgabe der Bücher zu garantieren, wird bei der Aufnahme in die Bibliothek auch ein Pfand in der Höhe von € 20,-- eingehoben. Dem Leser wird ebenfalls eine Quittung ausgestellt. Um das Pfand zurückzuerhalten, ist diese Quittung der Buchhaltung des RKI vorzuweisen, wenn die Mitgliedschaft endet und alle Bücher zurückgegeben wurden.
• Der Leser darf nicht mehr als 5 Bücher und 5 Zeitschriften nach Hause mitnehmen
• Die Bücher können für eine Frist von einem Monat ausgeliehen werden. Nach Ablauf des Monats darf der Leser die Benutzungsfrist noch für einen Monat verlängern, indem er die Bibliothekarin unter der Telefonnummer 01/504 76 26 anruft.
• Der Leser darf keine Zeitungen, Enzyklopädien, Nachschlagebücher, Wörterbücher, Bildbände und Fotoalbums ausleihen. Bei mehrbändigen Ausgaben wird jeweils ein Band geliehen.
• LeserInnen, die nachweislich Bücher beschädigt oder gestohlen haben, erhalten ihr Pfand nicht zurück und werden von der Bibliotheksmitgliedschaft ausgeschlossen

Das Pfand kann in folgenden Fällen vom RKI einbehalten werden:

  • wenn ein Buch (Bücher) verloren gegangen ist (sind)
  • wenn ein Buch (Bücher) im Laufe eines Jahres nicht zurückgegeben wird (werden)

Die Geldsumme wird der Buchhaltung des RKI für den Einkauf neuer Bücher übergeben.

In unserer Bibliothek können Sie auch Zeitschriften ausleihen.