Sprachkurse

Anmeldung und Informationen für das Wintersemester per E-Mail:  sprachkurse@russischeskulturinstitut.at 

Das Russische Kulturinstitut bietet Kurse, sowie Sprachreisen nach Russland und Visumunterstützung an.

  • Übersetzungs-und Dolmetschdienstleistungen, sowie Lektoratsdienstleistungen.
  • Vorbereitungskurse für internationale Testprüfungen für Russisch (TRKI). Stufen A1 bis C2
  • Maturanachhilfe
  • Einzelstunden für Russisch
  • Russisch-Intensivkurse (9 Werktage, 18 Lehreinheiten) im Februar, Juni und September
  • Landeskunde
  • Konversation
  • Verschiedene Möglichkeiten in Russland zu studieren.

Allgemeine Bestimmungen

Die Anmeldung ist per elektronischen Anmeldung, per E-Mail, telefonisch oder direkt im Institut möglich.
Die Anmeldung ist verpflichtet dazu, den Kursbeitrag per Banküberweisung bis spätestens 5 Tage vor Kursbeginn einzubezahlen.

Ermäßigungen sind für SeniorInnen, SchülerInnen und StudentInnen gültig.

Kursbesuch
● Die Hörerin / der Hörer hat das Recht zweimal pro Woche je eine Unterrichtseinheit in zwei gewählten Gruppen zu besuchen (laut dem Tarif für 2x Wochentlichenbesuch)
● Im Laufe der ersten Semesterwoche hat die Hörerin / der Hörer das Recht, nach Besuch des Unterrichts nicht mehr als 2 verschiedener Gruppen eine ihr/ihm passende Gruppe zu wählen.
● Die Kurse finden in Kleingruppen mit höchstens 10 Personen statt.
● Unterrichtseinheiten, die auf russische oder österreichische Feiertage fallen, können auf einen beliebigen Arbeitstag nach Wahl verlegt werden, damit eine Anzahl von 14 Einheiten (wenn in der Gruppe mehr als 5 Personen sind) oder 12 Einheiten (wenn in der Gruppe 4 Personen sind) pro Semester erreicht wird.
●  Eine Bestätigung über den Abschluss des Kurses wird nur jenen Hörerinnen / Hören ausgefolgt, die die Abschlussarbeit erfolgreich abgelegt haben und mindestens 80 % der Unterrichtseinheiten besucht haben.

Stornierung
● Eine für ein Semester bezahlte Kursgebühr wird nur rückerstattet, wenn die entsprechende Mitteilung vor Semesterbeginn erfolgt (außer in Fällen Höherer Gewalt).
● Wenn jemand nach Bezahlung der Kursgebühr den Unterricht nicht mehr zu besuchen wünscht/kann, wird das Geld nicht rückerstattet.
● Wenn Gründe Höherer Gewalt den Kursbesuch verhindern, könnte die bereits entrichtete Kursgebühr für das folgende Semester gutgeschrieben werden.
● Falls ein Kurs nicht zustande kommt, werden schon eingezahlte Kursbeiträge erstattet.