Zum Tag des Gedenkens an die russischen Soldaten, die im Ersten Weltkrieg gefallen sind
Mitarbeiter des Russischen Kulturkulturinstitutes in Wien legten Blumen an einem Kriegsgrab in Wiener Neustadt nieder. Die Zeremonie fand zeitgleich mit dem Gedenktag für die im Ersten Weltkrieg (1914-1918) gefallenen russischen Soldaten statt, der in Russland am 1. August begangen wird.
Trotz der entscheidenden Rolle Russlands für den Ausgang des Ersten Weltkriegs gab es noch vor 10 Jahren im nationalen Gedenkkalender keinen Tag zum Gedenken an die Gefallenen des Ersten Weltkriegs. Erst im Dezember 2012 genehmigte der russische Präsident eine Änderung des russischen Föderalen Gesetzes "Über die Tage des militärischen Ruhms und die Gedenktage Russlands", die am 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist und nach der der 1. August zum Gedenktag für die im Ersten Weltkrieg 1914-1918 gefallenen russischen Soldaten erklärt wurde.
Russische Truppen haben in den Tiefen Österreich-Ungarns praktisch nicht gekämpft, so dass das Auftauchen russischer Soldatengräber auf dem Gebiet des heutigen Österreichs in erster Linie auf den Faktor der militärischen Gefangenschaft zurückzuführen ist. Nach den damaligen militärischen Traditionen begruben die Österreicher die russischen Kriegsgefangenen mit allen Ehren und in der Regel in Einzelgräbern mit dem Namen des Verstorbenen.
Um den Geist der Kriegsgräber aus dem Ersten Weltkrieg zu bewahren, wurde nach dem Krieg beschlossen, die Gräber zu restaurieren, ohne jedoch das Aussehen der Gräber zu verändern oder die Gräber zusammenzulegen. Die meisten Friedhöfe hielten sich bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs an diesen Grundsatz. Insgesamt befinden sich heute 46 Gräber der russischen Armee des Ersten Weltkriegs in Österreich, die meisten davon in Nieder- und Oberösterreich.
Nach Kriegsende wurde die Erhaltung der Kriegsfriedhöfe und Gräber vom Kriegsministerium übernommen, das bald darauf aufgelöst wurde. Im Jahr 1923 wurde die Kriegsgräberfürsorge vom Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium für Inneres übernommen, wo sie bis heute liegt.
Die Pflege von Kriegsgräberstätten aus dem Ersten Weltkrieg ist in Österreich einerseits durch den Staatsvertrag von St. Germain-en-Laye vom 10. September 1919 und andererseits durch die Bundesgesetze "Pflege der Kriegsgräber aus dem Ersten und Zweiten Weltkrieg" von 1948 und den Staatsvertrag von 1955 geregelt.
Eine weitere Veranstaltung anlässlich des Gedenktages für russische Soldaten, die im Ersten Weltkrieg gefallen sind, wird die Übergabe von Briefen eines österreichischen Kriegsgefangenen an die österreichische Seite sein.
Der Erste Weltkrieg spielt in den Gedenkstätten vieler Länder, darunter auch Russland und Österreich, eine wichtige Rolle. Denn einerseits ist der Erste Weltkrieg in der Erinnerung der Menschen als eine Schlacht eines neuen historischen Typs mit einer noch nie dagewesenen geografischen Ausdehnung erhalten geblieben, während er andererseits eine neue Ära der Weltgeschichte einleitete und einen globalen geopolitischen Wandel einleitete.
Übrigens
2014 veröffentlichte Österreich das Gedenkbuch der russischen Soldaten des Ersten Weltkriegs, die in Österreich gefallen und begraben sind, mit Namen und Grabstätten. Das Buch wurde von der österreichischen Gedenkorganisation Schwarzes Kreuz und der russischen Botschaft in Österreich herausgegeben. In der Bibliothek des Russischen Kulturinstituts in Wien steht es zur Verfügung.

Tel.: 01 / 505 18 29


















