Zum Tag des Gedenkens an die russischen Soldaten, die im Ersten Weltkrieg gefallen sind

08/01/2023 - 13:15
Mitarbeiter des Russischen Zentrums für Wissenschaft und Kultur in Wien legten Blumen an der Kriegsgräberstätte des Ersten Weltkriegs auf dem Wiener Zentralfriedhof nieder, wo 1.142 Soldaten und Kriegsgefangene begraben sind. Dies ist eine von sechsundvierzig Kriegsgräbern von Soldaten der russischen Armee, wo insgesamt mehr als 55 Tausend Soldaten der Armee des Russischen Reiches begraben sind.
 
Der 1. August ist in Russland seit 2013 der Tag des Gedenkens an die russischen Soldaten, die im Ersten Weltkrieg von 1914-1918 gefallen sind.
 
Die Folgen des Ersten Weltkriegs für das Russische Reich waren schwerwiegend - die russischen Verluste beliefen sich auf über zwei Millionen Tote an den Fronten und über drei Millionen Gefangene, die Verluste in der Zivilbevölkerung auf über eine Million Menschen.
 
Während des Ersten Weltkriegs kämpfte die russische Armee praktisch nicht in den Tiefen Österreich-Ungarns, daher ist das Vorkommen von Gräbern russischer Soldaten auf dem Gebiet des heutigen Österreich in erster Linie mit dem Faktor der militärischen Gefangenschaft verbunden.
 
Gemäß den damals bestehenden militärischen Traditionen bestatteten die Österreicher russische Kriegsgefangene mit allen Ehren und in der Regel in Einzelgräbern mit dem Namen des Verstorbenen.
Um den Geist der Kriegsgräber des Ersten Weltkriegs zu bewahren, wurde nach Kriegsende beschlossen, die Gräber zu restaurieren, aber ihr Aussehen und ihre Gestaltung nicht zu verändern und sie nicht zu vereinigen. Insgesamt gibt es auf österreichischem Staatsgebiet 46 Grabstätten der russischen Armee aus dem Ersten Weltkrieg.
 
Nach Kriegsende wurde die aufwendige Arbeit der Kriegsgräberfürsorge vom österreichischen Kriegsministerium übernommen, das bald darauf aufgelöst wurde. 1923 übernahmen das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium für Inneres die Kriegsgräberfürsorge, wo sie bis heute geblieben ist.
 
 
Die Pflege der Kriegsgräber aus dem Ersten Weltkrieg ist in Österreich einerseits durch den Staatsvertrag von Saint-Germain-en-Laye vom 10. September 1919 und andererseits durch die Bundesgesetze "Pflege der Kriegsgräber aus dem Ersten und Zweiten Weltkrieg" von 1948 (BGBI 175/1948) und den Staatsvertrag von 1955 geregelt.

Der Erste Weltkrieg spielt in den Kriegsgedenkstätten vieler Länder, darunter auch Russland und Österreich, eine wichtige Rolle. Dies ist darauf zurückzuführen, dass der Erste Weltkrieg einerseits als Schlacht eines neuen historischen Typs mit einer noch nie dagewesenen geografischen Ausdehnung im Gedächtnis der Bevölkerung geblieben ist und andererseits eine neue Ära der Weltgeschichte eröffnete und globale geopolitische Veränderungen einleitete. Im Jahr 2014 wurde das Gedenkbuch für die in Österreich gefallenen und begrabenen russischen Soldaten des Ersten Weltkriegs veröffentlicht. Die Publikation ist in der Bibliothek des Russischen Zentrums für Wissenschaft und Kultur in Wien erhältlich.


Ausstellung zum Jahrestag des Anfangs des Ersten Weltkrieges